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Archive for Juni 4, 2013

Jubiläumsausstellung feiert „50 Jahre 911“

Dr. Wolfgang Porsche (links) und Matthias Müller haben gemeinsam die Jubiläumsausstellung „50 Jahre 911“
eröffnet. Foto: Porsche

Das Porsche-Museum würdigt das 50-jährige Jubiläum des 911 mit einer der umfangreichsten Sonderausstellungen seit seiner Eröffnung: Dr. Wolfgang Porsche, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, und Matthias Müller, Vorsitzender des Vorstands der Porsche AG, haben die Jubiläumsausstellung „50 Jahre 911“ heute eröffnet.Bis zum 29. September 2013 zeigt das Porsche-Museum eine ganz besondere Retrospektive über den „Elfer“. Über 40 verschiedene 911-Varianten erzählen die einzigartige und spannende Geschichte dieser Sportwagen-Baureihe. Das Spektrum der gezeigten Fahrzeuge reicht dabei vom Ur-Elfer bis in die Gegenwart und umfasst neben seltenen Serien- und Rennfahrzeugen auch zahlreiche Prototypen, die der Öffentlichkeit zum ersten Mal präsentiert werden. Historische Prospekte, Werbeanzeigen und Plakate aus den Beständen des Porsche-Archivs runden die Zeitreise durch fünf Jahrzehnte Elfer-Historie ab.

„An die Präsentation des Porsche 901 auf der Frankfurter IAA im September 1963 erinnere ich mich persönlich noch sehr gut“, blickt Dr. Wolfgang Porsche zurück. „In der Firma waren alle gespannt, wie Kunden und Journalisten den neuen Wagen aufnehmen würden. Doch mein Vater Ferry Porsche war vom Konzept des neuen Modells von Anfang an überzeugt. Nur wenige Jahre vor seinem Tod hat er noch einmal betont, wie stolz er darauf sei, mit seiner Meinung über den 911 recht behalten zu haben.“ Auch Matthias Müller bekräftigt die Erfolgsstory des Elfers. „Ich kenne keinen anderen Sportwagen, der so geschichtsträchtig und zugleich so modern ist wie der Porsche 911“, betont er. „In ihm spiegelt sich all das wider, was unsere Marke im Kern ausmacht. Dieses zeitlose Sportwagen-Konzept blickt nicht nur auf eine aufregende Geschichte zurück. Es hat auch noch eine große, erfolgreiche Zukunft vor sich.“

Heute gilt der von Ferdinand Alexander Porsche gestaltete 911 als einer der erfolgreichsten Sportwagen der Welt. Über 820.000 Elfer wurden in den vergangenen 50 Jahren gebaut. Mehr als 20.000 Rennsiege hat er erzielt. In jeder der inzwischen sieben Generationen erfanden die Porsche-Ingenieure aus Zuffenhausen und Weissach den 911 neu und bewiesen immer wieder die Innovationskraft der Marke. Wie kein anderes Fahrzeug vereint der 911 dabei scheinbare Gegensätze wie Sportlichkeit und Alltagstauglichkeit, Tradition und Innovation, Exklusivität und soziale Akzeptanz oder Design und Funktionalität – und steht damit zweifelsohne für das Qualitätssiegel „Engineered by Porsche“. Ferry Porsche hat das Erfolgsgeheimnis der 911-Baureihe einmal auf den Punkt gebracht: „Der 911 ist das einzige Auto, mit dem man von einer afrikanischen Safari nach Le Mans, dann ins Theater und anschließend auf die Straßen von New York fahren kann.“

Den Beginn der Sonderausstellung „50 Jahre 911“ markiert die Entwicklungsstufen des Typs 901 sowie einen Nachbau seiner Erstpräsentation auf der Frankfurter Internationalen Automobilausstellung (IAA) aus dem Jahr 1963. Auch Filmaufnahmen von der ersten 911-Testfahrt werden hier vorgeführt. 50 Geschichten rund um das Thema 911 leiten den Besucher schließlich durch die Ausstellung. Dabei erfährt der Elfer-Fan unter anderem wie der Sportwagen zu seiner Modellbezeichnung kam. Des Weiteren weisen Werbebotschaften, Zitate von Ferry Porsche, Höhepunkte aus der Renngeschichte sowie Anekdoten aus der frühen Entwicklungszeit dem Besucher den Weg durch die Elfer-Historie.

Die über 40 Exponate der Jubiläumsausstellung zeigen von den Anfängen bis zur Gegenwart die breite Produktpalette des 911. So wird ein 911 R zu sehen sein, von dem 1967 nur 19 Exemplare für einen kleinen Kreis von Top-Privatfahrern und auch für das Werk selbst entstanden. Ein 911 Carrera RSR wird ebenso ausgestellt sein, mit dem der Sportwagenhersteller 1974 eine neue Ära im Kundensport einläutete. Des Weiteren ergänzt ein 934 aus dem Jahr 1976, der bis 1982 zum Starterfeld des 24-Stunden-Rennens von Le Mans zählte, die Sonderausstellung. Neben dem Ur-911 von 1964 und weiteren Jubiläums-Modellen gibt es ebenso auch ungewöhnliche und prominente Elfer zu entdecken. Ein gepanzerter 911 (996) mit Sicherheitsglas wird ebenso präsentiert wie auch ein 911 Carrera, dessen Vorbesitzer der spanische Sänger Julio Iglesias war. Motorsport-Fans können sich unter anderem auf das erste Carrera Cup-Modell aus dem Jahr 1990, einen 911 Carrera Cup (964) sowie einen 911 GT3 RS 4.0 freuen.

Jubiläumsaktionen für Museumsbesucher und 911-Fahrer:
Zahlreiche Sonderaktionen flankieren die Sonderausstellung „50 Jahre 911“. 

Freier Eintritt
911-Fahrer und eine Begleitperson erhalten bei Vorlage des Fahrzeugscheines an den Kassen des Porsche-Museums in der Zeit vom 4. Juni bis 29. September 2013 kostenfreien Eintritt. Ebenso erlässt das Porsche-Museum seinen Besuchern, die im Jahr 1963 geboren sind und dies mit ihrem Personalausweis belegen können, den Eintrittspreis.

Kinderferienprogramm
Darüber hinaus veranstaltet das Porsche-Museum in Zusammenarbeit mit der Stuttgarter Polizei für Mädchen und Jungen ab fünf Jahren ein kostenfreies Sommerferienprogramm. Zehn Mitmach-Stationen erwarten die Autofahrer von übermorgen vom 24. August bis 8. September 2013, täglich (außer montags) von 11.00 bis 16.00 Uhr. Neben einem Fahrrad-Parcours auf der Dachterrasse des Porsche-Museums gibt es für die kleinen Museumsbesucher auch spannende Rätsel und Aufgaben rund um das Thema 911 zu lösen. Zudem können die Kinder in einen Rennfahreranzug schlüpfen und hinter dem Lenkrad eines Porsche Platz nehmen. Kostenfreie Kinderführungen werden in dieser Zeit immer um 11.00 Uhr und um 14.00 Uhr angeboten.

Museumsshop
Der Museumsshop wird eine Auswahl an 911-Sonderartikeln zum Verkauf anbieten: So erscheint im Jubiläumsjahr des Elfers das Buch „911×911“, das in fünf Sprachen für 39,90 Euro im Shop des Porsche-Museums erhältlich ist. Ebenso wurde ein Bordeaux-Rotwein mit dem klangvollen Namen „Rouge Pérou“ zum Preis von 29,00 Euro exklusiv für das Porsche-Museum abgefüllt. Die Bezeichnung „Rosso Bordeaux“ entstammt einer 911-Farbkarte – im Französischen „Rouge Pérou“. Neben Kleinartikeln wie 911-Blechkarten und einem „Vesperbrettle“ im Design von 911-Silhouetten hält das Museum auch für Modellfahrzeug-Liebhaber ausgewählte Fahrzeugminiaturen bereit. Poster mit jeweils 50 Serien- und Rennfahrzeugen (Stückpreis 19,00 Euro) runden das Jubiläumsangebot ab.

Museumsgastronomie
Das Besucherrestaurant „Boxenstopp“ im Foyer des Porsche-Museums serviert Elfer-Jubiläumsgerichte. Das Angebot reicht vom „Targa Florio Antipasti-Teller“ für 9,11 Euro über einen 911-Geburtstagsburger für 9,97 Euro bis hin zur „Turbo Currywurst“ für 9,64 Euro. Das „Boxenstopp“ hat dienstags bis sonntags von 11.00 bis 18.00 Uhr geöffnet und ist auch ohne Eintrittsgebühr zugänglich.

Das Porsche-Museum hat dienstags bis sonntags von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Der Eintritt kostet für Erwachsene acht Euro, ermäßigt vier Euro. Weiterführende Informationen stehen im Internet unter http://www.porsche.de/museum bereit.

Quelle: Porsche/kw

Jubiläumsausstellung feiert „50 Jahre 911“Stuttgart

Dr. Wolfgang Porsche (links) und Matthias Müller haben gemeinsam die Jubiläumsausstellung „50 Jahre 911“
eröffnet. Foto: Porsche

Das Porsche-Museum würdigt das 50-jährige Jubiläum des 911 mit einer der umfangreichsten Sonderausstellungen seit seiner Eröffnung: Dr. Wolfgang Porsche, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, und Matthias Müller, Vorsitzender des Vorstands der Porsche AG, haben die Jubiläumsausstellung „50 Jahre 911“ heute eröffnet. Bis zum 29. September 2013 zeigt das Porsche-Museum eine ganz besondere Retrospektive über den „Elfer“. Über 40 verschiedene 911-Varianten erzählen die einzigartige und spannende Geschichte dieser Sportwagen-Baureihe. Das Spektrum der gezeigten Fahrzeuge reicht dabei vom Ur-Elfer bis in die Gegenwart und umfasst neben seltenen Serien- und Rennfahrzeugen auch zahlreiche Prototypen, die der Öffentlichkeit zum ersten Mal präsentiert werden. Historische Prospekte, Werbeanzeigen und Plakate aus den Beständen des Porsche-Archivs runden die Zeitreise durch fünf Jahrzehnte Elfer-Historie ab.

„An die Präsentation des Porsche 901 auf der Frankfurter IAA im September 1963 erinnere ich mich persönlich noch sehr gut“, blickt Dr. Wolfgang Porsche zurück. „In der Firma waren alle gespannt, wie Kunden und Journalisten den neuen Wagen aufnehmen würden. Doch mein Vater Ferry Porsche war vom Konzept des neuen Modells von Anfang an überzeugt. Nur wenige Jahre vor seinem Tod hat er noch einmal betont, wie stolz er darauf sei, mit seiner Meinung über den 911 recht behalten zu haben.“ Auch Matthias Müller bekräftigt die Erfolgsstory des Elfers. „Ich kenne keinen anderen Sportwagen, der so geschichtsträchtig und zugleich so modern ist wie der Porsche 911“, betont er. „In ihm spiegelt sich all das wider, was unsere Marke im Kern ausmacht. Dieses zeitlose Sportwagen-Konzept blickt nicht nur auf eine aufregende Geschichte zurück. Es hat auch noch eine große, erfolgreiche Zukunft vor sich.“

Heute gilt der von Ferdinand Alexander Porsche gestaltete 911 als einer der erfolgreichsten Sportwagen der Welt. Über 820.000 Elfer wurden in den vergangenen 50 Jahren gebaut. Mehr als 20.000 Rennsiege hat er erzielt. In jeder der inzwischen sieben Generationen erfanden die Porsche-Ingenieure aus Zuffenhausen und Weissach den 911 neu und bewiesen immer wieder die Innovationskraft der Marke. Wie kein anderes Fahrzeug vereint der 911 dabei scheinbare Gegensätze wie Sportlichkeit und Alltagstauglichkeit, Tradition und Innovation, Exklusivität und soziale Akzeptanz oder Design und Funktionalität – und steht damit zweifelsohne für das Qualitätssiegel „Engineered by Porsche“. Ferry Porsche hat das Erfolgsgeheimnis der 911-Baureihe einmal auf den Punkt gebracht: „Der 911 ist das einzige Auto, mit dem man von einer afrikanischen Safari nach Le Mans, dann ins Theater und anschließend auf die Straßen von New York fahren kann.“

Den Beginn der Sonderausstellung „50 Jahre 911“ markiert die Entwicklungsstufen des Typs 901 sowie einen Nachbau seiner Erstpräsentation auf der Frankfurter Internationalen Automobilausstellung (IAA) aus dem Jahr 1963. Auch Filmaufnahmen von der ersten 911-Testfahrt werden hier vorgeführt. 50 Geschichten rund um das Thema 911 leiten den Besucher schließlich durch die Ausstellung. Dabei erfährt der Elfer-Fan unter anderem wie der Sportwagen zu seiner Modellbezeichnung kam. Des Weiteren weisen Werbebotschaften, Zitate von Ferry Porsche, Höhepunkte aus der Renngeschichte sowie Anekdoten aus der frühen Entwicklungszeit dem Besucher den Weg durch die Elfer-Historie.

Die über 40 Exponate der Jubiläumsausstellung zeigen von den Anfängen bis zur Gegenwart die breite Produktpalette des 911. So wird ein 911 R zu sehen sein, von dem 1967 nur 19 Exemplare für einen kleinen Kreis von Top-Privatfahrern und auch für das Werk selbst entstanden. Ein 911 Carrera RSR wird ebenso ausgestellt sein, mit dem der Sportwagenhersteller 1974 eine neue Ära im Kundensport einläutete. Des Weiteren ergänzt ein 934 aus dem Jahr 1976, der bis 1982 zum Starterfeld des 24-Stunden-Rennens von Le Mans zählte, die Sonderausstellung. Neben dem Ur-911 von 1964 und weiteren Jubiläums-Modellen gibt es ebenso auch ungewöhnliche und prominente Elfer zu entdecken. Ein gepanzerter 911 (996) mit Sicherheitsglas wird ebenso präsentiert wie auch ein 911 Carrera, dessen Vorbesitzer der spanische Sänger Julio Iglesias war. Motorsport-Fans können sich unter anderem auf das erste Carrera Cup-Modell aus dem Jahr 1990, einen 911 Carrera Cup (964) sowie einen 911 GT3 RS 4.0 freuen.

Jubiläumsaktionen für Museumsbesucher und 911-Fahrer:
Zahlreiche Sonderaktionen flankieren die Sonderausstellung „50 Jahre 911“.

Freier Eintritt
911-Fahrer und eine Begleitperson erhalten bei Vorlage des Fahrzeugscheines an den Kassen des Porsche-Museums in der Zeit vom 4. Juni bis 29. September 2013 kostenfreien Eintritt. Ebenso erlässt das Porsche-Museum seinen Besuchern, die im Jahr 1963 geboren sind und dies mit ihrem Personalausweis belegen können, den Eintrittspreis.

Kinderferienprogramm
Darüber hinaus veranstaltet das Porsche-Museum in Zusammenarbeit mit der Stuttgarter Polizei für Mädchen und Jungen ab fünf Jahren ein kostenfreies Sommerferienprogramm. Zehn Mitmach-Stationen erwarten die Autofahrer von übermorgen vom 24. August bis 8. September 2013, täglich (außer montags) von 11.00 bis 16.00 Uhr. Neben einem Fahrrad-Parcours auf der Dachterrasse des Porsche-Museums gibt es für die kleinen Museumsbesucher auch spannende Rätsel und Aufgaben rund um das Thema 911 zu lösen. Zudem können die Kinder in einen Rennfahreranzug schlüpfen und hinter dem Lenkrad eines Porsche Platz nehmen. Kostenfreie Kinderführungen werden in dieser Zeit immer um 11.00 Uhr und um 14.00 Uhr angeboten.

Museumsshop
Der Museumsshop wird eine Auswahl an 911-Sonderartikeln zum Verkauf anbieten: So erscheint im Jubiläumsjahr des Elfers das Buch „911×911“, das in fünf Sprachen für 39,90 Euro im Shop des Porsche-Museums erhältlich ist. Ebenso wurde ein Bordeaux-Rotwein mit dem klangvollen Namen „Rouge Pérou“ zum Preis von 29,00 Euro exklusiv für das Porsche-Museum abgefüllt. Die Bezeichnung „Rosso Bordeaux“ entstammt einer 911-Farbkarte – im Französischen „Rouge Pérou“. Neben Kleinartikeln wie 911-Blechkarten und einem „Vesperbrettle“ im Design von 911-Silhouetten hält das Museum auch für Modellfahrzeug-Liebhaber ausgewählte Fahrzeugminiaturen bereit. Poster mit jeweils 50 Serien- und Rennfahrzeugen (Stückpreis 19,00 Euro) runden das Jubiläumsangebot ab.

Museumsgastronomie
Das Besucherrestaurant „Boxenstopp“ im Foyer des Porsche-Museums serviert Elfer-Jubiläumsgerichte. Das Angebot reicht vom „Targa Florio Antipasti-Teller“ für 9,11 Euro über einen 911-Geburtstagsburger für 9,97 Euro bis hin zur „Turbo Currywurst“ für 9,64 Euro. Das „Boxenstopp“ hat dienstags bis sonntags von 11.00 bis 18.00 Uhr geöffnet und ist auch ohne Eintrittsgebühr zugänglich.

Das Porsche-Museum hat dienstags bis sonntags von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Der Eintritt kostet für Erwachsene acht Euro, ermäßigt vier Euro. Weiterführende Informationen stehen im Internet unter http://www.porsche.de/museum bereit.

Quelle: Porsche/kw

Überwachung von Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger ist grundsätzlich strafbar

Nr. 096/2013 vom 04.06.2013

Das Landgericht Mannheim hat den Betreiber einer Detektei sowie einen seiner Mitarbeiter wegen gemeinschaftlichen vorsätzlichen unbefugten Erhebens von Daten gegen Entgelt in mehreren Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen unterschiedlicher Höhe verurteilt, deren Vollstreckung es jeweils zur Bewährung ausgesetzt hat.
Die Angeklagten hatten verdeckt für verschiedene Auftraggeber (Privatpersonen) Überwachungsaufträge ausgeführt, die zu Erkenntnissen über das Berufs- und/oder das Privatleben von Personen (Zielpersonen) führen sollten. Die Motive der Auftraggeber waren im Einzelnen unterschiedlich: Vorwiegend ging es um wirtschaftliche und private Interessen, die sich teilweise, etwa im Zusammenhang mit Eheauseinandersetzungen, auch überschnitten.

Zur Erfüllung ihres Auftrags bedienten sich die Angeklagten in großem Umfang der GPS-Technik (Global Positioning System), indem sie einen GPS-Empfänger unbemerkt an den Fahrzeugen der Zielpersonen anbrachten. Dadurch konnten sie feststellen, wann und wo sich das jeweilige Fahrzeug aufhielt. Auf diese Weise erstellten sie Bewegungsprofile der Zielpersonen.

Auf der Grundlage dieser Feststellungen hat das Landgericht die Angeklagten wegen einer Reihe strafbarer Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (§§ 44* iVm. 43 Abs. 2 Nr. 1 ** BDSG) verurteilt. Nach Auffassung des Landgerichts waren die Angeklagten nicht im Sinne von §§ 28 Abs. 1 Nr. 2*** oder 29 Abs. 1 Nr. 1**** BDSG befugt, die GPS-Empfänger einzusetzen. Differenzierungen zwischen den einzelnen Fällen hat es nicht vorgenommen.

Mit ihren Revisionen haben sich die Angeklagten u.a. gegen die rechtliche Bewertung des Landgerichts gewandt, die Datenerhebung durch die Angeklagten sei unbefugt gewesen. Die erforderliche einzelfallbezogene Abwägung der widerstreitenden Interessen habe das Landgericht nicht vorgenommen.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die heimliche Überwachung der „Zielpersonen“ mittels eines GPS-Empfängers grundsätzlich strafbar ist. Zwar ist eine Abwägung der widerstreitenden Interessen im Einzelfall erforderlich. Jedoch kann lediglich bei Vorliegen eines starken berechtigten Interesses an dieser Datenerhebung die Abwägung ausnahmsweise (etwa in notwehrähnlichen Situationen) ergeben, dass das Merkmal des unbefugten Handelns bei diesen Einsätzen von GPS-Empfängern zu verneinen ist.

Ob solche Ausnahmen in einigen Fällen vorlagen, konnte nicht abschließend überprüft werden, da das Landgericht, das von einem anderen rechtlichen Maßstab ausgegangen war, hierzu keine ausreichenden Feststellungen getroffen hatte. Dies führte zu einer Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines Teils der angeklagten Fälle an eine andere Strafkammer des Landgerichts.

Soweit hingegen nach den Urteilsfeststellungen die Annahme eines solches berechtigten Interesses von vorneherein ausgeschlossen war, hatten die Schuld- und Einzelstrafaussprüche Bestand.

Urteil vom 4. Juni 2013 – 1 StR 32/13

LG Mannheim – Urteil vom 18. Oktober 2012 – 4 KLs 408 Js 27973/08

Karlsruhe, den 4. Juni 2013

Bundesdatenschutzgesetz

* § 44 Strafvorschriften

(1) Wer eine in § 43 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt sind der Betroffene, die verantwortliche Stelle, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Aufsichtsbehörde.

** § 43 Bußgeldvorschriften

(1) …

(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhebt oder verarbeitet,

*** § 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke

(1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig

1. …

2. soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt, oder

3. …

**** § 29 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung

(1) Das geschäftsmäßige Erheben, Speichern, Verändern oder Nutzen personenbezogener Daten zum Zweck der Übermittlung, insbesondere wenn dies der Werbung, der Tätigkeit von Auskunfteien oder dem Adresshandel dient, ist zulässig, wenn

1. kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung, Speicherung oder Veränderung hat,

Quelle: BGH

„Nachtmusik der Moderne“ am 8. Juni mit dem Komponisten Brett Dean zu Gast im Haus der Kunst

Dean Brett © Pawel Kopczynski

BMW präsentiert als langjähriger Partner am Samstag, den 8. Juni, das dritte und letzte Saisonkonzert der Reihe „Nachtmusik der Moderne“. Unter der Leitung von Alexander Liebreich stellt das Münchener Kammerorchester den zeitgenössischen Komponisten und Bratscher Brett Dean vor, der an diesem Abend auch selbst als Solist (Viola) auftritt. Auf dem Programm stehen Werke aus den Jahren 1996 bis 2012, darunter auch zwei deutsche Erstaufführungen. Wegen Umbauarbeiten in der Pinakothek der Moderne findet das Konzert einmalig im Haus der Kunst statt.

Vor dem Konzert um 21 Uhr ist das Publikum zu einem Einführungsgespräch mit dem Leiter des Kammerorchesters Alexander Liebreich und dem Komponisten Brett Dean eingeladen.

Brett Dean begann seine musikalische Karriere als Bratschist, bevor er autodidaktisch zu komponieren begann. Seine Werktitel verweisen häufig auf außermusikalische Inspirationsquellen. „Intimate Decisions“, ein Stück für Solobratsche, das der Komponist selbst spielen wird, bezieht sich auf den Titel eines Gemäldes von Deans Ehefrau, der australischen Künstlerin Heather Betts. Weiter stehen die „Short Stories“ von 2005 auf dem Programm. Hierbei handelt es sich um eine Hommage an die musikalischen Miniaturisten Webern, Satie und Kurtág. „Carlo“ erinnert an den Renaissance-Komponisten und zweifachen Mörder Carlo Gesualdo. Zwei Werke Deans sind zum ersten Mal in Deutschland zu hören: „Between the Spaces in the Sky“ für Streicher und die „Electric Preludes“ für Streichorchester und 6-saitige E-Geige, in denen der Violinist Kolja Blacher den Solopart übernimmt.

Programm

„Short Stories“ (2005) für Streicher

„Between the Spaces in the Sky“ (2011) [Deutsche Erstaufführung]

„Intimate Decisions“ (1996) für Viola solo

„Electric Preludes“ (2012) für 6-saitige E-Geige und Streicher [Deutsche Erstaufführung]

„Carlo“ (1997) Musik für Streicher und Sampler

Quelle: BMW
Kategorien:BMW, Brett Dean, Nachtmusik

Toyota tritt in Pikes Peak zur Titelverteidigung an

Toyota tritt in Pikes Peak zur Titelverteidigung an. Foto: Toyota

 Am 30. Juni 2013 wird Toyota erneut beim Bergrenn-Klassiker Pikes Peak starten. Mit dem neuen, in Köln von Toyota Motorsport GmbH entwickelten TMG EV P002 soll der Vorjahressieg in der Elektrofahrzeug-wertung verteidigt werden. Im Vorfeld wurde der neu entwickelte TMG EV P002 erfolgreich getestet.

Neben Abstimmungsarbeiten konnten auch spezielle Tests zur Aerodynamik, zum Antriebsstrang, dem Kühlsystem sowie der neuen Bremsanlage mit Keramikbeschichtung durchgeführt werden.

Der TMG Elektromotor liefert 400 kW Leistung und 1.200 Nm Drehmoment, die neue Aerodynamik erzielt den dreifachen Abtriebswert. Das Eigengewicht des Fahrzeugs wurde gegenüber dem Vorjahr erheblich reduziert und trägt dadurch zu einer deutlichen Verbesserung der Fahrleistung bei.

Der mehrfache Pikes Peak Gesamtsieger Rob Millen konnte den verbesserten TMG Elektroantrieb auf der Rennstrecke des Caroline Motorsports Park zwei Tage lang testen und zeigte sich begeistert. Auf der original Bergstrecke des Pikes Peak darf am 15. und 16. Juni erstmals getestet werden, bevor dann am 30. Juni das Rennen startet. 

Quelle: Toyota/kw

Mehrtägiger Test im Caroline Motorsports Park – Viele Verbesserungen im Vergleich zum Vorjahr

Toyota tritt in Pikes Peak zur Titelverteidigung an. Foto: Toyota

 Am 30. Juni 2013 wird Toyota erneut beim Bergrenn-Klassiker Pikes Peak starten. Mit dem neuen, in Köln von Toyota Motorsport GmbH entwickelten TMG EV P002 soll der Vorjahressieg in der Elektrofahrzeug-wertung verteidigt werden. Im Vorfeld wurde der neu entwickelte TMG EV P002 erfolgreich getestet.

Neben Abstimmungsarbeiten konnten auch spezielle Tests zur Aerodynamik, zum Antriebsstrang, dem Kühlsystem sowie der neuen Bremsanlage mit Keramikbeschichtung durchgeführt werden.

Der TMG Elektromotor liefert 400 kW Leistung und 1.200 Nm Drehmoment, die neue Aerodynamik erzielt den dreifachen Abtriebswert. Das Eigengewicht des Fahrzeugs wurde gegenüber dem Vorjahr erheblich reduziert und trägt dadurch zu einer deutlichen Verbesserung der Fahrleistung bei.

Der mehrfache Pikes Peak Gesamtsieger Rob Millen konnte den verbesserten TMG Elektroantrieb auf der Rennstrecke des Caroline Motorsports Park zwei Tage lang testen und zeigte sich begeistert. Auf der original Bergstrecke des Pikes Peak darf am 15. und 16. Juni erstmals getestet werden, bevor dann am 30. Juni das Rennen startet. 

Quelle: Toyota/kw

1. Platz beim „Automotive Interiors EXPO 2013 AWARD“

Viel Platz im Innenraum. Fotos: Opel

Große Ehre für ein kleines Auto – dem Opel ADAM ist heute auf der Fachmesse „Automotive Interiors EXPO 2013“ in Stuttgart der Designpreis für das beste Interieur eines Serienfahrzeugs verliehen worden. Der kultige Stadtflitzer konnte sich dabei gegen starke Konkurrenz wie den Alfa 4C, Jaguar F-Type, Renault Clio und den neuen Range Rover durchsetzen. Der EXPO AWARD ist Teil der Messe für Konzepte, Materialien, Oberflächen, Textilien und Komponenten in der Fahrzeuginnenausstattung. Eine Jury von renommierten Motorjournalisten aus der ganzen Welt entscheidet über die Preisvergabe in sieben verschiedenen Kategorien.

Großes Panoramadach. 
Dass der Opel ADAM einen Titel nach Rüsselsheim holen konnte, freut ganz besonders die verantwortliche Direktorin Interieur-Design, Elizabeth Wetzel: „Die Individualisierung des Innenraums ist eine der herausragenden Eigenschaften des ADAM. Unser Kleiner verfügt über fast 82.000 Kombinationsmöglichkeiten beim Interieur-Styling. Der EXPO AWARD ist für das ganze Opel-Designteam eine wunderbare Anerkennung.“
Ein Team, bei dem die Designerin zweifellos im Mittelpunkt steht. Das hat jedenfalls auch die Fachjury so gesehen und Elizabeth Wetzel zusätzlich in der Kategorie Interieur-Designer des Jahres für den in der Industrie hoch angesehenen Preis nominiert.
Für den Opel ADAM setzt der Designpreis ein weiteres Ausrufezeichen in der öffentlichen Wahrnehmung. Der erst im April 2013 auf den Markt gekommene Newcomer konnte bereits fünf Titel beim renommierten Innovationswettbewerb „Plus X Award“ sowie den wichtigen Red-Dot-Design-Award gewinnen.
Quelle: Opel/kw
Kategorien:Designpreis, Opel Adam

Opel ADAM gewinnt Preis für bestes Interieur-Design des Jahres

Viel Platz im Innenraum. Fotos: Opel

Große Ehre für ein kleines Auto – dem Opel ADAM ist heute auf der Fachmesse „Automotive Interiors EXPO 2013“ in Stuttgart der Designpreis für das beste Interieur eines Serienfahrzeugs verliehen worden. Der kultige Stadtflitzer konnte sich dabei gegen starke Konkurrenz wie den Alfa 4C, Jaguar F-Type, Renault Clio und den neuen Range Rover durchsetzen. Der EXPO AWARD ist Teil der Messe für Konzepte, Materialien, Oberflächen, Textilien und Komponenten in der Fahrzeuginnenausstattung. Eine Jury von renommierten Motorjournalisten aus der ganzen Welt entscheidet über die Preisvergabe in sieben verschiedenen Kategorien.

Großes Panoramadach. 
Dass der Opel ADAM einen Titel nach Rüsselsheim holen konnte, freut ganz besonders die verantwortliche Direktorin Interieur-Design, Elizabeth Wetzel: „Die Individualisierung des Innenraums ist eine der herausragenden Eigenschaften des ADAM. Unser Kleiner verfügt über fast 82.000 Kombinationsmöglichkeiten beim Interieur-Styling. Der EXPO AWARD ist für das ganze Opel-Designteam eine wunderbare Anerkennung.“
Ein Team, bei dem die Designerin zweifellos im Mittelpunkt steht. Das hat jedenfalls auch die Fachjury so gesehen und Elizabeth Wetzel zusätzlich in der Kategorie Interieur-Designer des Jahres für den in der Industrie hoch angesehenen Preis nominiert.
Für den Opel ADAM setzt der Designpreis ein weiteres Ausrufezeichen in der öffentlichen Wahrnehmung. Der erst im April 2013 auf den Markt gekommene Newcomer konnte bereits fünf Titel beim renommierten Innovationswettbewerb „Plus X Award“ sowie den wichtigen Red-Dot-Design-Award gewinnen.
Quelle: Opel/kw

BGH stärkt Rechte von Gebrauchtwagenkäufer

Die auf zwei Jahre festgesetzte gesetzliche Verjährungsfrist im Gebrauchtwagenhandel darf nicht ohne weiteres auf ein Jahr verkürzt werden. Entsprechende Vertragsklauseln sind unwirksam, teilte derACE Auto Club Europa unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 29. Mai 2013 (VIII ZR 174/12) mit.
Ein Autobesitzer hatte geklagt, weil der Gebrauchtwagenhändler sich weigerte, den Sachmangel an einer vor dem Verkauf des Autos eingebauten Flüssiggasanlage zu reparieren. Im Kleingeschriebenen des Vertrages hieß es:“ „Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.“ 

 Der VIII. Zivilsenat des BGH hat das nun laut ACE anders gesehen. Demnach ist eine solche Klausel immer dann unwirksam, wenn die fraglichen Schadensersatzansprüche nicht von der vertraglichen Abkürzung der Verjährungsfrist explizit ausgenommen werden. Folglich muss der Gebrauchtwagenhändler in dem hier strittigen Fall die Kosten der von einer anderen Werkstatt vorgenommenen Reparatur tragen. An der grundsätzlichen Möglichkeit, die gesetzliche Frist zu verkürzen, ändert das BGH-Urteil aber nichts. Eine vergleichbare Rechtslage gibt es nach Angaben des ACE bereits bei vertraglichen Gewährleistungsausschlüssen, wenn der Verkauf des Autos von Privat an Privat erfolgt.

Nach Einschätzung des ACE haben längst noch nicht alle Gebrauchtwagenhändler ihr „Kleingedrucktes“ der neuen Rechtslage angepasst haben. Bis dahin bestehen gute Chancen, sich nach einem Gebrauchtwagenkauf trotz vertraglicher Beschränkung auf die vergleichsweise großzügige gesetzliche Gewährleistungsfrist berufen zu können.

Quelle: ACE/kw

BGH stärkt Rechte von Gebrauchtwagenkäufer

Die auf zwei Jahre festgesetzte gesetzliche Verjährungsfrist im Gebrauchtwagenhandel darf nicht ohne weiteres auf ein Jahr verkürzt werden. Entsprechende Vertragsklauseln sind unwirksam, teilte derACE Auto Club Europa unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 29. Mai 2013 (VIII ZR 174/12) mit. Ein Autobesitzer hatte geklagt, weil der Gebrauchtwagenhändler sich weigerte, den Sachmangel an einer vor dem Verkauf des Autos eingebauten Flüssiggasanlage zu reparieren. Im Kleingeschriebenen des Vertrages hieß es:“ „Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.“ 

 Der VIII. Zivilsenat des BGH hat das nun laut ACE anders gesehen. Demnach ist eine solche Klausel immer dann unwirksam, wenn die fraglichen Schadensersatzansprüche nicht von der vertraglichen Abkürzung der Verjährungsfrist explizit ausgenommen werden. Folglich muss der Gebrauchtwagenhändler in dem hier strittigen Fall die Kosten der von einer anderen Werkstatt vorgenommenen Reparatur tragen. An der grundsätzlichen Möglichkeit, die gesetzliche Frist zu verkürzen, ändert das BGH-Urteil aber nichts. Eine vergleichbare Rechtslage gibt es nach Angaben des ACE bereits bei vertraglichen Gewährleistungsausschlüssen, wenn der Verkauf des Autos von Privat an Privat erfolgt.

Nach Einschätzung des ACE haben längst noch nicht alle Gebrauchtwagenhändler ihr „Kleingedrucktes“ der neuen Rechtslage angepasst haben. Bis dahin bestehen gute Chancen, sich nach einem Gebrauchtwagenkauf trotz vertraglicher Beschränkung auf die vergleichsweise großzügige gesetzliche Gewährleistungsfrist berufen zu können.

Quelle: ACE/kw