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Archive for Juni 28, 2013

NOTE, MICRA UND JUKE: EIN STARKES TRIO VON NISSAN FÜR DAS B-SEGMENT

Das Herz der City-Cars: Der Note. Foto: Nissan
Nissan deckt mit insgesamt drei Modellen das komplette B-Segment ab. Dank einer Kombination aus mutigem Design und für die Fahrzeugklasse innovativen technischen Features bilden der komplett neue Note, der stark aufgefrischte Micra und der Juke mit aktualisiertem Diesel-Motor ein vielseitiges und spannendes Angebot im B-Segment.

Im Zentrum steht der komplett neu entwickelte und auf europäische Bedürfnisse zugeschnittene Note. Mit einem mutigen neuen Design, für die Fahrzeugklasse wegweisenden neuen technischen Funktionen, hoher Praxistauglichkeit und exzellentem Preis-/Leistungsverhältnis tritt er in direkte Konkurrenz zu Marktführern wie Fiesta und Polo.

Der für den europäischen Markt im englischen Nissan Werk Sunderland gebaute Note verbindet nahtlos modernes Design und Technik. Dabei macht er die sonst höherklassigen Fahrzeugen vorbehaltenen Innovationen erstmals auch B-Segment-Fahrern zugänglich. Das gilt für den Nissan Safety Shield – der drei Sicherheitsbausteine zu einem umfassenden Fahrer-Assistenz- und -Schutzsystem bündelt – und den Around View Monitor, der beim Parken eine 360-Grad-Ansicht aus der Vogelperspektive erzeugt.

Der gründlich aufgefrischte Micra ist Nissans zweites Ass im Kleinwagen-Markt. Mit einer über 30jährigen Modellgeschichte und über sechs Millionen verkauften Einheiten ist er nicht nur einer der erfolgreichsten Nissan aller Zeiten, sondern auch eines der weltweit beliebtesten Autos überhaupt.

Optische wie technische Modifikationen werten den Nissan Micra über das Niveau eines regulären Facelifts hinaus nochmals deutlich auf. Front- und Heckpartie wurden neu designt, das ebenfalls grundüberholte Interieur erhielt einen hochwertigeren Anstrich. Hinzu kommen technische Innovationen, die dem Fahrer im Alltagseinsatz konkreten Nutzen bringen. Neben dem Einparkassistenten gilt das insbesondere für die nun auch für den Micra erhältliche zweite Generation des Infotainment-Systems Nissan Connect.

Mit einem neuen Juke Turbodiesel rundet Nissan seine Modelloffensive im B-Segment ab. Im Vergleich zum bislang angebotenen 1.5-dCi-Motor stieg das maximale Drehmoment des von Allianzpartner Renault entwickelten Selbstzünders von 240 auf 260 Nm. Ein noch schnelleres Ansprechen des Turboladers verbessert den Durchzug aus niedrigen Drehzahlen, der Verbrauch (um 12,5 Prozent auf 4,2 l/100 km) und die CO2-Emissionen (109 g/km) gingen weiter zurück. Mit solchen Werten wird der Juke zu einem noch attraktiveren Angebot für all jene, die mit dem mutig gestylten kompakten Crossover aus der Menge herausragen wollen.

„Dies ist ein wichtiger Moment in der Entwicklung von Nissan“, sagt Paul Willcox, Senior Vice President Sales & Marketing. „Mit der Markteinführung des in Europa gebauten Note, des neuen Micra und der neuen Generation des Juke Diesel verfügt Nissan über sein bislang breitestes Angebot im B-Segment. Alle drei Modelle werden dem Versprechen des Unternehmens gerecht, das da heißt: ‚Innovation that excites.‘”

Der Verkaufsstart des neuen Nissan Note beginnt im Herbst. Der neue Micra rollt zum Ende des Sommers zu den Händlern; der aktualisierte Juke 1.5 dCi ist ab sofort europaweit verfügbar

Quelle: Nissan

Neuer Nissan Note als Herz der City-Car-Palette

Das Herz der City-Cars: Der Note. Foto: Nissan
Nissan deckt mit insgesamt drei Modellen das komplette B-Segment ab. Dank einer Kombination aus mutigem Design und für die Fahrzeugklasse innovativen technischen Features bilden der komplett neue Note, der stark aufgefrischte Micra und der Juke mit aktualisiertem Diesel-Motor ein vielseitiges und spannendes Angebot im B-Segment.

Im Zentrum steht der komplett neu entwickelte und auf europäische Bedürfnisse zugeschnittene Note. Mit einem mutigen neuen Design, für die Fahrzeugklasse wegweisenden neuen technischen Funktionen, hoher Praxistauglichkeit und exzellentem Preis-/Leistungsverhältnis tritt er in direkte Konkurrenz zu Marktführern wie Fiesta und Polo.

Der für den europäischen Markt im englischen Nissan Werk Sunderland gebaute Note verbindet nahtlos modernes Design und Technik. Dabei macht er die sonst höherklassigen Fahrzeugen vorbehaltenen Innovationen erstmals auch B-Segment-Fahrern zugänglich. Das gilt für den Nissan Safety Shield – der drei Sicherheitsbausteine zu einem umfassenden Fahrer-Assistenz- und -Schutzsystem bündelt – und den Around View Monitor, der beim Parken eine 360-Grad-Ansicht aus der Vogelperspektive erzeugt.

Der gründlich aufgefrischte Micra ist Nissans zweites Ass im Kleinwagen-Markt. Mit einer über 30jährigen Modellgeschichte und über sechs Millionen verkauften Einheiten ist er nicht nur einer der erfolgreichsten Nissan aller Zeiten, sondern auch eines der weltweit beliebtesten Autos überhaupt.

Optische wie technische Modifikationen werten den Nissan Micra über das Niveau eines regulären Facelifts hinaus nochmals deutlich auf. Front- und Heckpartie wurden neu designt, das ebenfalls grundüberholte Interieur erhielt einen hochwertigeren Anstrich. Hinzu kommen technische Innovationen, die dem Fahrer im Alltagseinsatz konkreten Nutzen bringen. Neben dem Einparkassistenten gilt das insbesondere für die nun auch für den Micra erhältliche zweite Generation des Infotainment-Systems Nissan Connect.

Mit einem neuen Juke Turbodiesel rundet Nissan seine Modelloffensive im B-Segment ab. Im Vergleich zum bislang angebotenen 1.5-dCi-Motor stieg das maximale Drehmoment des von Allianzpartner Renault entwickelten Selbstzünders von 240 auf 260 Nm. Ein noch schnelleres Ansprechen des Turboladers verbessert den Durchzug aus niedrigen Drehzahlen, der Verbrauch (um 12,5 Prozent auf 4,2 l/100 km) und die CO2-Emissionen (109 g/km) gingen weiter zurück. Mit solchen Werten wird der Juke zu einem noch attraktiveren Angebot für all jene, die mit dem mutig gestylten kompakten Crossover aus der Menge herausragen wollen.

„Dies ist ein wichtiger Moment in der Entwicklung von Nissan“, sagt Paul Willcox, Senior Vice President Sales & Marketing. „Mit der Markteinführung des in Europa gebauten Note, des neuen Micra und der neuen Generation des Juke Diesel verfügt Nissan über sein bislang breitestes Angebot im B-Segment. Alle drei Modelle werden dem Versprechen des Unternehmens gerecht, das da heißt: ‚Innovation that excites.‘”

Der Verkaufsstart des neuen Nissan Note beginnt im Herbst. Der neue Micra rollt zum Ende des Sommers zu den Händlern; der aktualisierte Juke 1.5 dCi ist ab sofort europaweit verfügbar

Quelle: Nissan

Zeitgleiche Präsentation in fünf Metropolen – Weltpremiere für neuen Mazda3

Der Mazda3 feierte in England Weltpremiere. Foto: MAzda

Mit einer Aufsehen erregenden Premiere in fünf Großstädten hat Mazda den neuen Mazda3 vorgestellt. Hunderte von Journalisten, Bloggern und Vertreter sozialer Medien nahmen an der einzigartigen Weltpremiere teil, die gleichzeitig in den europäischen Metropolen London, Sankt Petersburg und Istanbul sowie in New York und Melbourne stattfand.
Städte, die mit ihrem Facettenreichtum für die Präsentation des neuen Mazda3 wie geschaffen sind, zeichnen sie sich doch durch Leidenschaft, Temperament und Stil aus – Eigenschaften, die auch das Fahrerlebnis mit dem neuen Mazda3 charakterisieren.

Die neue Generation des meistverkauften Mazda Modells aller Zeiten baut auf den vielfältigen Tugenden der Vorgängerbaureihen auf und bietet zusätzlich die neueste und beste Mazda Technologie. Sie verschafft dem Mazda3 in vielen Belangen einen deutlichen Wettbewerbsvorteil in der am härtesten umkämpften Fahrzeugklasse Europas, die mit rund drei Millionen Einheiten pro Jahr etwa 25 Prozent des Pkw-Marktes abdeckt. Dabei achtete Mazda mit großer Liebe zum Detail auf jene Aspekte, die entscheidend für die Kunden sind: Performance und Packaging, Verarbeitungsqualität und Komfort. Dies alles verpackt in einer Karosseriehülle, die als jüngste Umsetzung der Mazda Designsprache „KODO – Soul of Motion“ das Thema Dynamik und Eleganz in der Kompaktklasse völlig neu definiert.

Dazu tragen auch die Proportionen des neuen Mazda3 bei: Er ist flacher (-20 mm) und breiter (+40 mm) als sein Vorgänger und verfügt bei identischer Länge von 4,46 m über kürzere Überhänge und einen um 60 mm längeren Radstand, der mit 2,7 m einen Klassenbestwert darstellt. Diese Abmessungen verleihen dem neuen Mazda3 eine kraftvolle Statur mit der für das KODO Design typischen, nach hinten versetzten Fahrgastzelle und zugleich ein ausgezeichnetes Platzangebot im Innenraum.

Das Design verweist auf ein begeisterndes Erlebnis am Steuer des neuen Mazda3. Ein Versprechen, das die SKYACTIV Technologien harmonisch, kraftvoll und linear umsetzen – allen voran die mit extremer Verdichtung arbeitenden SKYACTIV Diesel- und Benzinmotoren, die manuellen und automatischen SKYACTIV Getriebe sowie SKYACTIV Fahrwerk und Karosserie, die auf geringes Gewicht, perfekte Kontrolle und maximale Fahrpräzision ausgelegt wurden.

Die Antriebspalette besteht aus drei mit 14,0:1 extrem hoch verdichteten SKYACTIV-G Benzinmotoren, die 74 kW/100 PS, 88 kW/120 PS und 121 kW/165 PS leisten. Ergänzt wird die Motorenpalette durch den innovativen SKYACTIV-D Dieselmotor mit 110 kW/150 PS und Bi-Turbo-Aufladung, der nicht zuletzt aufgrund seines mit 14,0:1 für einen Diesel extrem niedrigen Verdichtungsverhältnis auch ohne eine Stickoxyd-Abgasnachbehandlung die Euro6-Norm erreicht. Serienmäßig verfügen alle Motoren über das SKYACTIV-MT 6-Gang-Schaltgetriebe, je nach Motor und Ausstattung steht auch das hochmoderne SKYACTIV-Drive 6-Stufen-Automatikgetriebe zur Wahl.

Die konsequent auf Leichtbau getrimmten SKYACTIV Technologien, die der neue Mazda3 als drittes Modell nach dem 2012 eingeführten Mazda CX-5 und dem seit Februar 2013 angebotenen neuen Mazda6 erhält, wurden von Mazda von Grund auf als Basis für extrem effiziente Fahrzeuge entwickelt. Im Mazda3 ermöglichen sie je nach Version eine Gewichtsreduzierung gegenüber dem Vorgänger um bis zu 70 Kilogramm.

Trotz bemerkenswerter Fahrleistungen gehört der neue Mazda3 zu den sparsamsten Fahrzeugen seiner Klasse. Sportlicher Fahrspaß und hohe Wirtschaftlichkeit: Dass sich diese Eigenschaften nicht ausschließen, liegt an der Umsetzung des Zoom-Zoom Nachhaltigkeitsprogramms – dem ambitionierten Konzept zur Entwicklung umweltverträglicher Fahrzeuge, die weder beim Fahrvergnügen noch bei Sicherheit und Zuverlässigkeit Kompromisse eingehen. Das regenerative Bremssystem i-ELOOP ist ebenso ein Produkt dieser Strategie wie Mazda i-stop – das weltweit schnellste Start-Stopp-System, das serienmäßig in allen Versionen des neuen Mazda3 zum Einsatz kommt. Auch das proaktive Sicherheitskonzept mit den i-ACTIVSENSE Fahrerassistenzsystemen zur Unfallvermeidung ist ein Bestandteil der Zoom-Zoom Nachhaltigkeitsstrategie, die mit dem Mazda3 einen neuen Meilenstein erreicht und ihn zu einem der sichersten Fahrzeuge seiner Klasse macht.

Neue Wege geht Mazda auch bei der Gestaltung des Interieurs: Der Innenraum ist in eine auf den Fahrer ausgerichtete Zone für eine ergonomische und intuitive Bedienung sowie in einen Passagierbereich mit maximalem Komfort und Platzangebot aufgeteilt. Die von außen kompakt wirkende Fahrgastzelle bietet im Innenraum eine Bewegungsfreiheit, die im C-Segment ihresgleichen sucht. Bei nahezu allen Innenraummaßen gehört der neue Mazda3 zu den Besten seiner Klasse – und setzt auch technologisch Maßstäbe. Etwa durch den Einsatz eines Active Driving Displays (Head-up Display; je nach Ausstattung), das die wichtigsten Informationen in das unmittelbare Blickfeld des Fahrers projiziert. Der neu gestaltete Multi Commander in der Mittelkonsole erlaubt in Kombination mit dem 7-Zoll-Touchscreen (beides serienmäßig ab der mittleren Ausstattung) erlaubt eine mühelose Bedienung aller Infotainment-Features, ohne dass der Fahrer dabei den Blick vom Verkehrsgeschehen abwenden muss. Premiere im Mazda3 feiert auch das neue mobile Mazda Konnektivitäts-Konzept. Als eines der ersten Modelle im Kompakt-Segment ermöglicht der Mazda3 eine Verbindung mit dem Internet und bringt die Online-Services von Aha™ ins Auto.

„Alles am neuen Mazda3 ist aufregend: das Design und die Fahrdynamik, die Agilität und das Ansprechverhalten, die Zuverlässigkeit und die geringen Unterhaltskosten“, sagt Jeffrey Guyton, Präsident und CEO Mazda Motor Europe. „Wir sind schon jetzt sehr optimistisch, was den Erfolg des neuen Modells angeht, aber ich könnte mir vorstellen, dass der Mazda3 unsere Erwartungen sogar noch übertreffen wird.“

Quelle: Mazda

Kategorien:Mazda3, Weltpremiere

Nissan Neufahrzeug-Flotte 2012 verbraucht 24,9 Prozent weniger als 2005

Nissan hat erneut den unternehmensweiten Flottenverbrauch verbessert. Allein im Geschäftsjahr 2012  lag der durchschnittliche Verbrauch aller in Europa, China, Japan und den USA verkauften Nissan Neufahrzeuge im Vergleich zum Vorjahr um 10,2 Prozentpunkte niedriger. Damit sank der Kraftstoffverbrauch aller Neufahrzeuge im Geschäftsjahr 2012 gegenüber 2005 um 24,9 Prozent. Für den Rückgang des Flottenverbrauchs zeichnet vor allem die zunehmende Beliebtheit effizienter Modelle verantwortlich: In Japan verkaufte sich der kompakte Nissan Note besonders gut, während in den USA der Nissan Altima gefragt war – die sparsamste Limousine der US-Mittelklasse.

Im Rahmen des Nissan Green Program 2016 will der japanische Konzern den durchschnittlichen Flottenverbrauch bis zum Geschäftsjahr 2016 um 35 Prozent gegenüber 2005 senken. Diese Verringerung der CO2-Emissionen soll vor allem durch die Einführung besonders effizienter „Pure Drive“-Modelle erreicht werden. Mit diesem Label werden alle Fahrzeuge des aktuellen Produktprogramms ausgezeichnet, die weniger als 140 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen.

Von April 2012 bis März 2013 stieg der Absatz der „Pure Drive“-Modelle in Europa, China, Japan und den USA um rund 41,5 Prozent. Die weltweiten Verkäufe von Fahrzeugen mit dem spritsparenden, stufenlosen CVT-Getriebe von Nissan kletterten auf 2,28 Millionen Einheiten. Mit der Einführung weiterer „Pure Drive“-Modelle will der japanische Automobilhersteller den Flottenverbrauch auch im aktuellen Geschäftsjahr (bis 31. März 2014) weiter senken: Den Auftakt bildete der jüngst in Japan eingeführte Kleinstwagen Nissan Dayz.

Nissan konnte auch die CO2-Emissionen pro Fahrzeug inklusive Produktion, Logistik und Vertrieb um 8,3 Prozent gegenüber dem Geschäftsjahr 2005 senken. Wegen einer besseren Transportauslastung fiel der Ausstoß im vergangenen Geschäftsjahr um 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahreszeitraum, was besonders beachtlich ist, da die weltweiten Produktionskapazitäten und die damit verbundenen CO2-Emissionen insgesamt gestiegen sind.

Nissan will die CO2-Emissionen aller Unternehmensaktivitäten um bis zu 20 Prozent gegenüber dem Ausgangswert des Jahres 2005 reduzieren – insbesondere durch effizientere Fertigungstechnologien und -verfahren.

Im Folgenden sind die wichtigsten Aktivitäten und Ergebnisse des Nissan Green Program 2016 im Geschäftsjahr 2012 aufgeführt. Weitere Details sind dem „Sustainability Report 2013“ zu entnehmen.

Zentrale Initiativen und wichtigste Fortschritte im Geschäftsjahr 2012

1. Marktführer bei Null-Emissions-Fahrzeugen
• Überarbeitung des Nissan Leaf
• Künftig auch lokale Produktion in den USA und Großbritannien

2. Verbreitung effizienter Fahrzeuge
• Senkung des Flottenverbrauchs um 24,9 Prozent gegenüber dem Geschäftsjahr 2012
• 2,28 Millionen verkaufte Autos mit stufenlosem CVT-Getriebe

3. Verkleinerung des Konzern-CO2-Fußabdrucks
• Reduzierung der CO2-Emissionen aller Unternehmensaktivitäten um 8,3 Prozent (Tonnen CO2/Fahrzeug ggü. Geschäftsjahr 2005)

4. Verringerter Verbrauch natürlicher Ressourcen
• Neu entwickelter Elektromotor des Nissan Leaf benötigt rund 40 Prozent weniger Dysprosium

Mit dem im Geschäftsjahr 2011 gestarteten Nissan Green Program 2016 will Nissan die Auswirkungen aller Unternehmensaktivitäten auf die Umwelt reduzieren und einen Ausgleich zwischen Ressourcenverbrauch und Ökonomie schaffen. Die Aktivitäten konzentrierten sich auf vier Hauptbereiche: Führungsrolle bei emissionsfreien Fahrzeugen, Ausbau des Angebots effizienter Fahrzeuge, Reduzierung des CO2-Fußabdrucks des Unternehmens und verringerter Verbrauch natürlicher Ressourcen.

Blue Citizenship
Das Blue Citizenship Programm ist das Bekenntnis von Nissan, den Alltag der Menschen zu bereichern. Wir verpflichten uns gegenüber unseren Kunden, Aktionären, Mitarbeitern und der Gesellschaft, eine wertvolle und nachhaltige Mobilität anzubieten. Mit unserer Tätigkeit streben wir an, wirtschaftlichen Wert zu schaffen und aktiv an der Entwicklung einer nachhaltigen Gesellschaft teilzunehmen.


Quelle: Nissan

Der ideale Frankreich-Kneipenführer

Für viele Autotouristen ist Frankreich eines der beliebtesten Reiseländer. Wo es in unserem Nachbarland gutes Essen und freundliche Unterkunft zu moderaten Preisen gibt, zeigt die 2013er Ausgabe des Guide des Relais Routiers.
Die 77. Ausgabe des Reiseführers, komplett in Farbe, enthält einen nach Regionen und Departements gegliederten Kartenteil mit Informationen über Reisegebiete und touristische Sehenswürdigkeiten sowie eine alphabetische Restaurant-Liste. Hier finden sich Hinweise zur Lage des Relais Routiers, seinen Öffnungszeiten, Ruhetagen, Menü- und Übernachtungspreisen, Name des Inhabers sowie ein Foto des Hauses. Für Liebhaber besonders gepflegter Küche empfehlen sich die 200 „Relais Casserole“. Sie bieten zusätzlich zu den traditionellen Menüs etliche regionale Spezialitäten.

Fast alle Restaurants – meist Familienbetriebe – sind an wichtigen Durchgangsstraßen gelegen, dadurch ideal für den kurzen Stopp auf der Reise. Sie bieten überwiegend „hausgemachte“ Gerichte, die mit großer Sorgfalt zubereitet werden. Dabei kommt es den Relais Routiers auf ausgewogene Ernährung an. Die vollständige Mahlzeit mit Vorspeise, Hauptgericht und Dessert ist immer preiswert. Relais Routiers sind mittlerweile Insider-Tipps für versierte Frankreich-Fahrer.

Der beliebte Frankreich-Kneipenführer informiert auf 416 Seiten über rund 1.000 Gasthöfe, Kneipen, Restaurants und Hotels. Die französische Originalausgabe mit Vorwort und Erläuterungen in deutscher Sprache kostet 19 Euro plus Porto/Verpackung bei Relais Routiers, Waldhornstraße 4, 80997 München, Telefon 089-4398420, E-mail: guide@achelis.eu

Quelle: T.A.

Biaritz:Legende mit Update

Reise

Einst kam der europäische Hochadel nach Biarritz. Begründete den legendären Ruf des Badeortes am Atlantik. Inzwischen hängen die Porträts von Eugénie und Napoléon III. längst verstaubt in Ahnengalerien… Mondän ist Biarritz zwar immer noch, schick auch. Aber ein junges Publikum hat das Klischee vom verschlafenen Fischerhafen mit blaublü- tigem Publikum auf den Abfallhaufen der Geschichte befördert. Ein Hauch von noncha- lantem

Luxus weht durch die Straßen. Man flaniert nicht mehr in feinsten Roben, sondern surft, golft, hämmert beim Pelota-Spiel den Ball gegen das Fronton, tobt sich beim Rugby aus. Und trifft sich danach eher gewandet in Calvin Klein denn in Coco Chanel…

Die wichtigsten Sehenswürdigkeiten
Cité de l’Océan et du Surf
Ultramoderne Technik eröffnet einen intensiven und interaktiven Trip durch das maritime Universum. Auf vergnügliche aber durchaus auch wissenschaftliche und päda- gogische Weise begegnet der Besucher den Phänomenen auf und unter den Wellen. http://www.citedelocean.com
Musée de la Mer
Gründlich modernisiert und auf verdoppelter Fläche führt der Weg durch das Museum die Besucher ins Reich der Ozeane. Vom Golf de Gascogne geht es entlang des Golf- stroms zu den karibischen Inseln und dann weiter in den Pazifik. Fünfzig Aquarien mit mehreren Tausend Lebewesen widmen sich unterschiedlichsten Aspekten. Eine karibische Lagune, eine Tropen-Ausstellung und große Bassins – darunter ein Riesena- quarium mit Haien, Rochen und Zackenbarschen – vervollständigen ein Programm, zu dem auch das beliebte Seehund-Bassin gehört, dessen Terrasse vollständig neu gestal- tet wurde. http://www.museedelamer.com
Thalasso
Ein Bad im erwärmten Meerwasser, Schlamm- und Algenbäder, stärkende Duschen, Meerwasser-Dampfbad, Heilgymnastik im Wasser… Die Anwendungen in der Thalasso- Therapie lassen sich individuell auf die persönlichen Bedürfnisse zuschneiden. Basis ist jedoch stets die Heilkraft des Meerklimas und des Meerwassers. Wer sich reif für die Wohltaten dieser Therapie fühlt: Thalassa Miramar und Thalmar.
Veranstaltungen
Kultur
Le Temps d’Aimer la Danse – September. Die Stadt vibriert im Rhythmus mannigfaltiger Tanzmusik von Hip-Hop, Afro-Dance, indischem und orientalischem Tanz über Neo-Klassik, zeitgenössischem Tanz bis hin zum Jazz-Dance. Präsentiert jeweils von Kompagnien aus den Ursprungsregionen dieser Musik. Sie zeigen ihre Kunst auf den Plätzen der Stadt, am Strand, auf der Uferpromenade oder in Theatern. Ein Programm, das trotz seiner ästhetischen Vielfalt einen gemeinsamen Nenner hat: die Liebe zum und die Begeisterung für den Tanz! http://www.letempsdaimer.com/BiarritzCulture
Sport
Das „Roxy Jam Biarritz“ – Longboard-Weltmeisterschaft der Frauen – vom 10. bis zum 14. juli. Die besten Longboard-Surferinnen ASP des Planeten Erde ermitteln in den Brechern vor Biarritz ihren Weltmeister. Selbst das Rahmenprogramm lohnte schon die Reise: Tandem- Surfen, Pirogen, Konzerte (unter anderem ein großes Gratiskonzert am Vieux Port), Kunst-Events, Ausstellungen und Workshops zu den zentralen Anliegen von Roxy, darunter unsere Umwelt.
Für die ganze Familie
„Les Océanes, Fête de la Mer et Casetas“ – im Juni. Ein Woche lang pulsiert festliches Treiben zwischen Grande Plage und Côte Basque. Dann kommt Biarritz nur selten zur Ruhe: Straßen-Spektakel und Paraden, sportliche Wettkämpfe und Präsentationen, Musik und Spezia- litäten in den Straßen und an den Stränden. Tagsüber eher „klassische“ Fête de la Mer, abends und nachts Highlife auf allen Kanälen, mit Casetas und Tapas sowie dem einen oder anderem Longdrink!
Maylis Garrouteigt / maylis.garrouteigt@biarritz.fr

Text/Fotos:Atout France

Neuer Mannschaftsbus der Bundesliga-Mannschaft in Dienst gestellt

Bruno Hübner (Sportdirektor Eintracht Frankfurt), Eric Laforge (CEO Fiat Group Automobiles Germany AG), Mirko Bohr (Bohr Omnibus GmbH), Basilio Scelza (Direktor Vertrieb Fiat Group Automobiles Germany AG), Sascha Kaehne (Head of Sales Iveco Bus Germany). Foto: Fiat

Die Bundesliga-Fußballer von Eintracht Frankfurt reisen in der kommenden Spielzeit noch stilvoller und komfortabler. Der neue Luxusbus von Iveco, einer Tochtergesellschaft der Fiat Group, steht der Mannschaft für Auswärtsspiele in Deutschland und Europa zur Verfügung. Er bietet den Spielern optimale Reisebedingungen: unter anderem in den Vereinsfarben rot-schwarz gehaltene Loungesessel mit elektrisch verstellbaren Beinauflagen, sowie zur Unterhaltung und Information eine Vielzahl von LCD-Bildschirmen.
Die auffallende Optik des Eintracht-Busses der Sonderklasse wird geprägt von zwei berühmten Wappentieren – dem Adler von Eintracht Frankfurt und der Schlange der Visconti im legendären Logo von Alfa Romeo. Der neue Partner der Bundesliga-Fußballer vom Main präsentiert sich damit nicht nur auf den Trikots, sondern begleitet die Mannschaft auch auf den Reisen. Gleichzeitig kommt nach Alfa Romeo nun noch eine weitere Marke der Fiat Gruppe an Bord – der 12,8 m lange und 450 PS starke Bus vom Typ Magelys Pro stammt von Iveco.

Rund 40.000 gemeinsame Kilometer stehen im nächsten Jahr bevor, zu Auswärtsspielen im Rahmen der Bundesliga in Deutschland sowie in Europa zu internationalen Spielen.

Quelle: Fiat

EU-Knöllchen: ACE warnt vor Inkassounternehmen

Der ACE Auto Club Europa hat eine Reform der Vollstreckung sogenannter EU-Knöllchen gefordert. Bundesverkehrsminister Ramsauer (CSU) und seine Ministerkollegin aus dem Justizressort sollen sich in Brüssel für eine rechtsstaatlich einwandfreie und methodisch einheitliche Handhabung bei der Ahndung von Verkehrsverstößen in der EU einsetzen.
„Es ist nicht in Ordnung, wenn Kraftfahrer wegen angeblicher Verkehrsübertretungen im europäischen Ausland anschließend zu Hause mit fragwürdigen Inkassoverfahren überzogen werden“, sagte der Vorsitzende Wolfgang Rose in Düsseldorf. Er fügte hinzu: „Wir erwarten, dass die zuständigen deutschen Minister unseriöse private Inkassounternehmen stoppen, für einwandfreie Rechtbelehrungen sorgen und bei allen grenzüberschreitenden Bußgeldverfahren die nötige Rechtssicherheit herstellen.“ Zugleich machte Rose klar, dass bei wegen Verkehrsverstößen im Ausland verhängten Geldbußen von 70 oder mehr Euro solche Strafen grundsätzlich hierzulande vollstreckt werden dürfen. „Es wäre ganz falsch, Strafzettel zu ignorieren, nur weil sie aus dem Ausland kommen“, warnte Rose.

Grundlage für die Strafvollstreckung ist das Europäische Geldsanktionsgesetz (EuGeldG), dessen Vorschriften bereits am 28.10.2010 in Kraft getreten sind. Davon betroffen sind beispielsweise jene, die im Urlaub zu schnell gefahren sind und dabei geblitzt wurden, ohne an Ort und Stelle bezahlen zu müssen.

Der ACE will vor der diesjährigen großen Reisesaison auf seinem 4. Verkehrsrechtstag (28. / 29. Juni 2013 in Düsseldorf-Kaarst / Hotel Park Inn) mit Anwälten und Verkehrsrechtsexperten darüber beraten, wie die Praxis der grenzenüberschreitenden Vollstreckung von Bußgeldern auf eine rechtsstaatliche Grundlage gestellt und verbessert werden kann.

Obwohl die grenzüberschreitende Vollstreckung von Bußgeldern innerhalb der EU (Ausnahmen: Italien, Griechenland, Irland) seit 28.10.2010 möglich ist, haben sich nach Einschätzung des ACE weder die Kraftfahrer noch die Anwaltschaft auf die neue Situation hinreichend eingestellt. „Dies liegt möglicherweise auch daran, dass die wenigsten Staaten die Bußgeldbescheide in deutscher Sprache zustellen“, sagte der Leiter Verkehrsrecht Volker Lempp. „Es ist außerdem häufig völlig unklar, ob beziehungsweise wann sich der bereits im ausländischen Erkenntnisverfahren befindende Mandant mit einem Einspruch zu Wort melden sollte.“

Während die Niederlande bei den Vollstreckungsanträgen an das zuständige Bundesamt für Justiz eine absolute Spitzenposition einnehmen, hält Italien mit seinem eigenen System der zentralen Inkassostelle „NIVI CREDIT“ die Kraftfahrer auf Trab, die etwa in der Altstadt von Florenz auf verbotene Abwege geraten sind. Das beliebteste Urlaubsland der Deutschen setzt offenbar auf freiwillige Zahlung oder auch auf die Angst, bei einer Wiedereinreise mit erheblich höheren Beträgen zur Kasse gebeten zu werden.

Auch die spanischen Behörden bedienen sich teilweise dieser Einrichtung, was darauf hindeutet, dass beide Länder auch in Zukunft bei der Beitreibung von „EU-Knöllchen“ eigene Wege zu gehen gewillt sind.

Der Grund dafür liegt auf der Hand: Es ist ein Geburtsfehler der EU-Vollstreckung, dass der Vollstreckungserlös allein dem vollstreckenden Staat zufließt, in diesem Fall also Deutschland. Weshalb also sollte sich Italien die bürokratischen Mühen und Kosten eines Vollstreckungsersuchens aufladen, wenn der Erlös an Deutschland geht? Da treibt es die Gelder lieber selber ein.

Noch verwirrender wird das Ganze durch das unterschiedliche Recht der einzelnen EU-Staaten, insbesondere was die sogenannte Halterhaftung anbelangt. In einigen Staaten, etwa in Italien und in Niederlande, haftet der Halter für die mit seinem Fahrzeug begangenen Verstöße, es sei denn, er kann beweisen, dass er nicht gefahren ist. Eine gemäßigtere Form findet sich beispielsweise in Österreich in Form einer strafbewehrten Auskunftspflicht des Halters. Übrig bleiben die Staaten, die unter Federführung Deutschlands die Halterhaftung wegen entgegenstehender rechtsstaatlicher Grundsätze überhaupt ablehnen.

Hier liegen für den Betroffenen eines Bußgeldverfahrens im EU-Ausland Chancen, aber auch Fallen. Der ACE weist daher auf folgende Punkte hin:Wer allein aufgrund seiner Haltereigenschaft – die Information holt sich die Verfolgungsbehörde beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) – von einer ausländischen Stelle belangt wird, sollte sich im Einspruchsverfahren zu Wort melden und den Einwand fehlenden Verschuldens erheben, also vortragen, nicht gefahren zu sein. Dies muss dann als Argument gegen die Vollstreckung in Deutschland vor dem Bundesamt der Justiz wiederholt werden. Wer dagegen untätig bleibt und die Dinge auf sich zukommen lässt, wird vor Gericht mit dem Einwand der Halterhaftung nicht mehr gehört.

Die Vollstreckung im ausländischen Staat bleibt aber nach dessen Recht weiterhin möglich, also etwa bei einer Wiedereinreise. Deshalb sollte immer der Versuch unternommen werden, bereits im Bußgeldverfahren die Sache aus der Welt zu schaffen. Die Bereitschaft der ausländischen Stellen, Akteneinsicht zu gewähren, ist dabei sehr unterschiedlich, genauso wie deren Bereitschaft, auf die Argumente eines deutschen Anwalts einzugehen.

Die Halterhaftung in manchen EU-Staaten bereitet auch bei Verstößen mit Mietwagen oder privat genutzten Dienstwagen Probleme. Auch die jeweiligen Firmen werden als Halter ohne Nachsicht zur Kasse gebeten und halten sich dann im Zweifel an den Fahrer. Dieser kann noch nicht einmal auf seine Rechtsschutzversicherung zurückgreifen, solange sich das Verfahren nicht gegen ihn selbst richtet, und muss sich mit dem Halter arrangieren.

Die Verteidigung in ausländischen Bußgeldverfahren wird nach Einschätzung des ACE bald genauso wichtig sein wie der Streit mit Ordnungsamt und Amtsgericht in Deutschland. Darauf deutet die wachsende Zahl von Vollstreckungsersuchen beim Bundesamt für Justiz hin, aber auch die regelrechte Flut von Bescheiden, mit denen die italienische NIVI CREDIT derzeit die deutschen Fahrzeughalter überschwemmt, oft wegen Jahre zurückliegender Verstöße.

Vermutlich wird es zum Ende der Urlaubssaison einen weiteren Anstieg bei Bußgeldbescheiden aus dem Ausland geben. Um dem vorzubeugen, rät der Club, sich vor Reiseantritt mit den Verkehrsregeln des Urlaubslandes vertraut zu machen und dort die einschlägigen Vorschriften strikt zu befolgen.

Der ACE hält die derzeitige Patchwork-Regelung bei der Strafvollstreckung für dringend reformbedürftig. Eine rechtsstaatlich abgesicherte und dem Betroffenen auch zumutbare Interessenwahrnehmung ist in ausländischen Verfahren nicht sichergestellt, zumal die meisten Bescheide in fremder Sprache abgefasst sind (wer kommt schon mit finnischen Bußgeldbescheiden zurecht?). Außerdem ist das Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht nicht zufriedenstellend geregelt.

Nach Umsetzung des einheitlichen Vollstreckungsverfahrens muss in einem zweiten Schritt die Rechtsstaatlichkeit des gesamten Verfahrens auf den Prüfstand, beginnend bei der Selbstverständlichkeit übersetzter Dokumente.Für die Anwaltschaft muss die Möglichkeit geschaffen werden, den Mandanten genauso effektiv zu beraten und zu verteidigen wie in einem inländischen Verfahren, notfalls unter Hinzuziehung eines ausländischen Kollegen, fordert der ACE.

Quelle: ACE/kw

Kategorien:ACE, Bußgeld, Knötchen, Urlaub

EU-Knöllchen: ACE warnt vor Inkassounternehmen

Der ACE Auto Club Europa hat eine Reform der Vollstreckung sogenannter EU-Knöllchen gefordert. Bundesverkehrsminister Ramsauer (CSU) und seine Ministerkollegin aus dem Justizressort sollen sich in Brüssel für eine rechtsstaatlich einwandfreie und methodisch einheitliche Handhabung bei der Ahndung von Verkehrsverstößen in der EU einsetzen.„Es ist nicht in Ordnung, wenn Kraftfahrer wegen angeblicher Verkehrsübertretungen im europäischen Ausland anschließend zu Hause mit fragwürdigen Inkassoverfahren überzogen werden“, sagte der Vorsitzende Wolfgang Rose in Düsseldorf. Er fügte hinzu: „Wir erwarten, dass die zuständigen deutschen Minister unseriöse private Inkassounternehmen stoppen, für einwandfreie Rechtbelehrungen sorgen und bei allen grenzüberschreitenden Bußgeldverfahren die nötige Rechtssicherheit herstellen.“ Zugleich machte Rose klar, dass bei wegen Verkehrsverstößen im Ausland verhängten Geldbußen von 70 oder mehr Euro solche Strafen grundsätzlich hierzulande vollstreckt werden dürfen. „Es wäre ganz falsch, Strafzettel zu ignorieren, nur weil sie aus dem Ausland kommen“, warnte Rose.

Grundlage für die Strafvollstreckung ist das Europäische Geldsanktionsgesetz (EuGeldG), dessen Vorschriften bereits am 28.10.2010 in Kraft getreten sind. Davon betroffen sind beispielsweise jene, die im Urlaub zu schnell gefahren sind und dabei geblitzt wurden, ohne an Ort und Stelle bezahlen zu müssen.

Der ACE will vor der diesjährigen großen Reisesaison auf seinem 4. Verkehrsrechtstag (28. / 29. Juni 2013 in Düsseldorf-Kaarst / Hotel Park Inn) mit Anwälten und Verkehrsrechtsexperten darüber beraten, wie die Praxis der grenzenüberschreitenden Vollstreckung von Bußgeldern auf eine rechtsstaatliche Grundlage gestellt und verbessert werden kann.

Obwohl die grenzüberschreitende Vollstreckung von Bußgeldern innerhalb der EU (Ausnahmen: Italien, Griechenland, Irland) seit 28.10.2010 möglich ist, haben sich nach Einschätzung des ACE weder die Kraftfahrer noch die Anwaltschaft auf die neue Situation hinreichend eingestellt. „Dies liegt möglicherweise auch daran, dass die wenigsten Staaten die Bußgeldbescheide in deutscher Sprache zustellen“, sagte der Leiter Verkehrsrecht Volker Lempp. „Es ist außerdem häufig völlig unklar, ob beziehungsweise wann sich der bereits im ausländischen Erkenntnisverfahren befindende Mandant mit einem Einspruch zu Wort melden sollte.“

Während die Niederlande bei den Vollstreckungsanträgen an das zuständige Bundesamt für Justiz eine absolute Spitzenposition einnehmen, hält Italien mit seinem eigenen System der zentralen Inkassostelle „NIVI CREDIT“ die Kraftfahrer auf Trab, die etwa in der Altstadt von Florenz auf verbotene Abwege geraten sind. Das beliebteste Urlaubsland der Deutschen setzt offenbar auf freiwillige Zahlung oder auch auf die Angst, bei einer Wiedereinreise mit erheblich höheren Beträgen zur Kasse gebeten zu werden.

Auch die spanischen Behörden bedienen sich teilweise dieser Einrichtung, was darauf hindeutet, dass beide Länder auch in Zukunft bei der Beitreibung von „EU-Knöllchen“ eigene Wege zu gehen gewillt sind.

Der Grund dafür liegt auf der Hand: Es ist ein Geburtsfehler der EU-Vollstreckung, dass der Vollstreckungserlös allein dem vollstreckenden Staat zufließt, in diesem Fall also Deutschland. Weshalb also sollte sich Italien die bürokratischen Mühen und Kosten eines Vollstreckungsersuchens aufladen, wenn der Erlös an Deutschland geht? Da treibt es die Gelder lieber selber ein.

Noch verwirrender wird das Ganze durch das unterschiedliche Recht der einzelnen EU-Staaten, insbesondere was die sogenannte Halterhaftung anbelangt. In einigen Staaten, etwa in Italien und in Niederlande, haftet der Halter für die mit seinem Fahrzeug begangenen Verstöße, es sei denn, er kann beweisen, dass er nicht gefahren ist. Eine gemäßigtere Form findet sich beispielsweise in Österreich in Form einer strafbewehrten Auskunftspflicht des Halters. Übrig bleiben die Staaten, die unter Federführung Deutschlands die Halterhaftung wegen entgegenstehender rechtsstaatlicher Grundsätze überhaupt ablehnen.

Hier liegen für den Betroffenen eines Bußgeldverfahrens im EU-Ausland Chancen, aber auch Fallen. Der ACE weist daher auf folgende Punkte hin:Wer allein aufgrund seiner Haltereigenschaft – die Information holt sich die Verfolgungsbehörde beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) – von einer ausländischen Stelle belangt wird, sollte sich im Einspruchsverfahren zu Wort melden und den Einwand fehlenden Verschuldens erheben, also vortragen, nicht gefahren zu sein. Dies muss dann als Argument gegen die Vollstreckung in Deutschland vor dem Bundesamt der Justiz wiederholt werden. Wer dagegen untätig bleibt und die Dinge auf sich zukommen lässt, wird vor Gericht mit dem Einwand der Halterhaftung nicht mehr gehört.

Die Vollstreckung im ausländischen Staat bleibt aber nach dessen Recht weiterhin möglich, also etwa bei einer Wiedereinreise. Deshalb sollte immer der Versuch unternommen werden, bereits im Bußgeldverfahren die Sache aus der Welt zu schaffen. Die Bereitschaft der ausländischen Stellen, Akteneinsicht zu gewähren, ist dabei sehr unterschiedlich, genauso wie deren Bereitschaft, auf die Argumente eines deutschen Anwalts einzugehen.

Die Halterhaftung in manchen EU-Staaten bereitet auch bei Verstößen mit Mietwagen oder privat genutzten Dienstwagen Probleme. Auch die jeweiligen Firmen werden als Halter ohne Nachsicht zur Kasse gebeten und halten sich dann im Zweifel an den Fahrer. Dieser kann noch nicht einmal auf seine Rechtsschutzversicherung zurückgreifen, solange sich das Verfahren nicht gegen ihn selbst richtet, und muss sich mit dem Halter arrangieren.

Die Verteidigung in ausländischen Bußgeldverfahren wird nach Einschätzung des ACE bald genauso wichtig sein wie der Streit mit Ordnungsamt und Amtsgericht in Deutschland. Darauf deutet die wachsende Zahl von Vollstreckungsersuchen beim Bundesamt für Justiz hin, aber auch die regelrechte Flut von Bescheiden, mit denen die italienische NIVI CREDIT derzeit die deutschen Fahrzeughalter überschwemmt, oft wegen Jahre zurückliegender Verstöße.

Vermutlich wird es zum Ende der Urlaubssaison einen weiteren Anstieg bei Bußgeldbescheiden aus dem Ausland geben. Um dem vorzubeugen, rät der Club, sich vor Reiseantritt mit den Verkehrsregeln des Urlaubslandes vertraut zu machen und dort die einschlägigen Vorschriften strikt zu befolgen.

Der ACE hält die derzeitige Patchwork-Regelung bei der Strafvollstreckung für dringend reformbedürftig. Eine rechtsstaatlich abgesicherte und dem Betroffenen auch zumutbare Interessenwahrnehmung ist in ausländischen Verfahren nicht sichergestellt, zumal die meisten Bescheide in fremder Sprache abgefasst sind (wer kommt schon mit finnischen Bußgeldbescheiden zurecht?). Außerdem ist das Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht nicht zufriedenstellend geregelt.

Nach Umsetzung des einheitlichen Vollstreckungsverfahrens muss in einem zweiten Schritt die Rechtsstaatlichkeit des gesamten Verfahrens auf den Prüfstand, beginnend bei der Selbstverständlichkeit übersetzter Dokumente.Für die Anwaltschaft muss die Möglichkeit geschaffen werden, den Mandanten genauso effektiv zu beraten und zu verteidigen wie in einem inländischen Verfahren, notfalls unter Hinzuziehung eines ausländischen Kollegen, fordert der ACE.

Quelle: ACE/kw

Mehr Komfort für den Toyota Auris Touring Sports

Mit viel Zubehör kommt der Toyota Ausris Touring Sports. Foto: Toyota

 Der neue Toyota Auris Touring Sports vervollständigt ab 15. Juli die beliebte Auris Baureihe: Neben Benzin- und Dieselmotoren wird erstmals für einen Kompaktklasse-Kombi ein Hybridantrieb angeboten. Zum Marktstart können Kunden aus einem umfangreichen Zubehörprogramm mit vielen praktischen und komfortablen Lösungen wählen.

Wer auf Hightech im Auto nicht verzichten will, kommt ebenso auf seine Kosten wie Vielfahrer und Liebhaber eines individuellen Designs. Der Toyota Partner hält spezielle Zubehörpakete bereit. Sportlich schick geht es mit dem zu Preisen ab 475 Euro erhältlichen „Sport und Design“-Paket zu. Es umfasst zwei Einstiegsleisten in Aluminium, vier Chrom-Zierleisten für die Seite und eine für das Heck sowie einen Ladekantenschutz aus poliertem Edelstahl. Für den sicheren Transport sorgt das gleichnamige Paket, das ab 1.002 Euro angeboten wird: Neben einer Anhängezugvorrichtung mit horizontal abnehmbaren Kupplungskugel gehören Querträger, eine Kofferraumschalenmatte aus Kunststoff und ein Ladekantenschutz zum Serienumfang. Das ab 897 Euro verfügbare „Geschäftskunden“-Paket umfasst neben dem Ladekantenschutz und Aluminium-Einstiegsleisten das Navigationssystem Toyota Touch&Go.

Der Vertragshändler offeriert darüber hinaus verschiedene Einzeloptionen: Mit dem Toyota Hotspot müssen die Insassen des Auris Touring Sports auch während der Autofahrt nie mehr auf das Internet verzichten. Sie können gleich mehrere WiFi-fähige Geräte wie Laptops und Tablets mit dem mobilen Internet im Fahrzeug verbinden. Das System ist für beliebige GSM-Betreiber offen und unterstützt sowohl 2G- als auch 3G-Netze, es ist lediglich eine SIM-Karte erforderlich. Das Auto kümmert sich um die Energieversorgung, sodass sich die Geräte-Batterie nicht entlädt. Der leicht per Knopfdruck ein- und ausschaltbare Hotspot ist zu einem Preis von 330 Euro erhältlich.

Den richtigen Weg weist eines der drei verfügbaren Navigationssysteme. Das SD-Navigationssystem TNS350 kostet 870 Euro und umfasst unter anderem einen 5,8 Zoll großen Farbmonitor mit Touchscreen-Funktion, eine Bluetooth-Freisprecheinrichtung sowie eine AUX- und eine USB-Schnittstelle. Das ausschließlich in Verbindung mit dem Audiosystem Toyota Touch erhältliche Navigationssystem Touch&Go™ bietet vier Möglichkeiten, um ein Navigationsziel auszuwählen: Neben der klassischen Adresseingabe kann die Adresse online via Google Local Search gesucht, via Googles Send-To-Car-Funktion direkt vom Computer ins Auto übertragen oder aus den im Mobiltelefon hinterlegten Kontakten übernommen werden. Der Preis beträgt 730 Euro. Für weitere 300 Euro erhält man mit Toyota Touch&Go Plus außerdem eine erweiterte Sprachsteuerung für die Adresseingabe und Musikauswahl. Eingehende SMS werden vorgelesen und im Preis sind darüber hinaus sechs kostenfreie Updates inbegriffen.

Für ein stilvolles Ambiente im Innenraum sorgt die zu einem Preis ab 215 Euro verfügbare Fußraum-Beleuchtung. Sobald die Fahrertür geöffnet wird, tauchen blaue LEDs den Innenraum in ein dezentes Licht. Die perfekte Ergänzung sind die Einstiegsleisten aus Aluminium. Sie kosten 68 Euro für die Hybridvariante, ansonsten 85 Euro. Weitere optische Akzente setzen die Seiten-Chrom-Zierleisten, die im Vierer-Set für 199 Euro erhältlich sind, sowie die 99 Euro teure Chromzierleiste für das Heck. Toyota Kunden finden beim Vertragshändler zu Preisen ab 169 Euro außerdem eine große Auswahl an Leichtmetallfelgen in verschiedenen Designs.

Um am Glanz ihres neuen Toyota Auris Touring Sports langfristig Freude zu haben, können sich Autofahrer für das Toyota ProTect System entscheiden. Außen versiegelt eine keramikartige, gehärtete Schicht Lack und Metallteile dauerhaft, so dass sie widerstandfähig und wasserabweisend sind. Leichtmetallräder werden wirksam vor Brems- und Straßenstaub sowie Wettereinflüssen geschützt. Im Innenraum können Verunreinigungen und der alltägliche Schmutz den Textilien nichts mehr anhaben. Letztlich dient dieser Schutz auch dem Werterhalt. Der Preis beträgt 119 Euro für die Lackversiegelung und ca. 26 Euro pro Felge für den Leichtmetallfelgenschutz. Der Innenraum erhält für 44 Euro den Schutzbezug.

Quelle: Toyota